+ + + Verfassungsgericht prüft Gemeindereform auf Formfehler + + +



Es war einmal die homepage der Gemeinde Dechtow im Land Brandenburg. Mit der Kommunalwahl am 26.10.2003 hörte die Gemeinde gegen Ihren Willen und Widerstand auf, zu existieren.

Der mit der Gemeindegebietsreform einhergehende Demokratieverlust wurde einigen Bürgern erst in der konstituierenden Sitzung des "Ortsbeirates" bewußt. Allerdings meinte Herr Franz, die alte Gemeindevertretung hätte geschlafen und es nicht vermocht einen Vertreter in die "Großgemeindevertretung" zu bringen. Die alte Gemeindevertretung hat sich seit 1996 standhaft gegen alle Bemühungen des Landes gewehrt. Herr Franz allerdings war in der Anhörung des Landes noch der Meinung, wir würden ganz gut in eine Großgemeinde Fehrbellin passen.

Ein großes Argument der Landesregierung war immer, die Reform würde Geld sparen. Die erste Aktion der Großgemeindevertretung war, die Aufwandsentschädigung für den ohne Kompetenzen agierenden "Ortsbürgermeister" mehr als zu verdoppeln. Der ganze "überdimensionierte" Gemeinderat der Gemeinde Dechtow "kostete" bisher 107 Euro im Monat. Heute bekommt der dreiköpfige Ortsbeirat 225 Euro. Aber es kommt ja aus dem großen Topf einer Großgemeinde ...

Endlich haben sich nun auch in der Großgemeindevertretung Fraktionen gebildet. Auch in der Kommnalpolitik gilt jetzt über kurz oder lang: Fraktionszwang oder besser -disziplin geht über Sachkompetenz und Gewissen.

Nett ist auch die Entsendung in die Gesellschafterversammlungen derjenigen Gesellschaften an denen ja nunmehr alle bisherigen Gemeinden beteiligt sind. Die "Fun"gesellschaft Flugplatz - heißbegehrt. Die Bürgermeisterin besteht letztendlich auf dem Sitz für sich selbst. Dort wo in der Insolvenz der kommunalen Wohnungsbaugesellschaft die meisten Probleme zu klären sind, es um viel Geld und soziale Brisanz geht, will sich Keiner sehen lassen, keine Bürgermeisterin, keiner der nunmehr im Gemeinderat sitzenden Unternehmer, keine PDS mit Sozial-, keine CDU mit Wirtschaftskompetenz. Letztendlich geschickt wird ein Lehrer, der seine Unkenntnis in solchen Dingen seit Jahren zur Schau stellt und der seinen Ortsbeirat verließ, weil ihn die anderen Ortsbeiratsmitglieder nicht zum "Ortsbürgermeister" wählen wollten.

Leider ergibt sich aus den ersten Entscheidungen des Landesverfassungsgerichtes, daß dieses ausschließlich die Formalien der Durchführung der Reform prüft. Selbst für die meisten Gemeinden in denen es Formfehler gab, wird das wenig tröstlich sein, da das Landesverfassungsgericht den Prozeß heilen läßt.
Schade ist, daß der undemokratische Prozeß des Übergehens der Entscheidungen der Gemeindevertretungen und Bürger nicht gerügt wird. Das Landesverfassungsgericht scheint der Meinung zu sein, daß der Gesetzgeber mit den verfassungsrechtlich garantierten Selbstbestimmungsrechten der Kommunen machen könne was er wolle, wenn er es nur richtig ablaufen läßt.

Es gibt somit nur noch eine letzte Chance - die Bürger des Landes direkt entscheiden zu lassen. Die Bürger Brandenburgs haben erstmals die reale Chance den regierenden und nicht regierenden Parteien zu zeigen, daß sie politisch mündig sind. Voraussichtlich zur Landtagswahl 2004 können sie direkt entscheiden, ob die "freiwillig" und unfreiwillig fusionierten Gemeinden wieder selbst, mit Ortskenntnis, Identifikation und unmittelbarer Betroffenheit über ihre Geschicke entscheiden können.
Allerdings müssen vorab, d.h. bis zum 16.März 2004, 80.000 Bürger in den Meldestellen die dort ausliegenden Listen des Volksbegehrens unterschreiben. Die Möglichkeit, die Politiker in Brandenburg wieder auf den Boden des Wählers zurückzuholen, sollte diesen kleinen Weg wert sein.
Sie müssen in der Meldestelle Ihren Namen und Ihre Adresse in die Unterscxhriftenliste eintragen. Dieses dient ausschließlich der Kontrolle der Gültigkeit der Stimmen.
Die Angabben dürfen nicht gespeichert und nirgendwo, weder politisch noch beruflich gegen Sie verwendet werden.

Wir leben jetzt in einem Rechtsstaat! Wir müssen aber die Möglichkeiten dieses Rechtsstaates auch nutzen!! Sonst ist der Rechtsstaat nichts wert ...