Es war einmal die homepage der Gemeinde Dechtow im Land Brandenburg. Mit der
Kommunalwahl am 26.10.2003 hörte die Gemeinde gegen Ihren Willen und Widerstand
auf, zu existieren.
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Der mit der Gemeindegebietsreform einhergehende Demokratieverlust wurde
einigen Bürgern erst in der konstituierenden Sitzung des "Ortsbeirates" bewußt.
Allerdings meinte Herr Franz, die alte Gemeindevertretung hätte geschlafen und
es nicht vermocht einen Vertreter in die "Großgemeindevertretung" zu bringen.
Die alte Gemeindevertretung hat sich seit 1996 standhaft gegen alle Bemühungen
des Landes gewehrt. Herr Franz allerdings war in der Anhörung des Landes noch
der Meinung, wir würden ganz gut in eine Großgemeinde Fehrbellin passen.
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Ein großes Argument der Landesregierung war immer, die Reform würde Geld sparen.
Die erste Aktion der Großgemeindevertretung war, die Aufwandsentschädigung für
den ohne Kompetenzen agierenden "Ortsbürgermeister" mehr als zu verdoppeln. Der
ganze "überdimensionierte" Gemeinderat der Gemeinde Dechtow "kostete" bisher 107
Euro im Monat. Heute bekommt der dreiköpfige Ortsbeirat 225 Euro. Aber es kommt
ja aus dem großen Topf einer Großgemeinde ...
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Endlich haben sich nun auch in der Großgemeindevertretung Fraktionen gebildet.
Auch in der Kommnalpolitik gilt jetzt über kurz oder lang: Fraktionszwang oder
besser -disziplin geht über Sachkompetenz und Gewissen.
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Nett ist auch die Entsendung in die Gesellschafterversammlungen derjenigen Gesellschaften
an denen ja nunmehr alle bisherigen Gemeinden beteiligt sind. Die
"Fun"gesellschaft Flugplatz
- heißbegehrt. Die Bürgermeisterin besteht letztendlich auf dem Sitz für sich
selbst. Dort wo in der Insolvenz der kommunalen
Wohnungsbaugesellschaft die meisten Probleme zu klären sind, es um viel
Geld und soziale Brisanz geht, will sich Keiner sehen lassen, keine Bürgermeisterin,
keiner der nunmehr im Gemeinderat sitzenden Unternehmer, keine PDS mit Sozial-,
keine CDU mit Wirtschaftskompetenz. Letztendlich geschickt wird ein Lehrer, der seine
Unkenntnis in solchen Dingen seit Jahren zur Schau stellt und der seinen
Ortsbeirat verließ, weil ihn die anderen Ortsbeiratsmitglieder nicht zum
"Ortsbürgermeister" wählen wollten.
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Leider ergibt sich aus den ersten Entscheidungen des Landesverfassungsgerichtes,
daß dieses ausschließlich die Formalien der Durchführung der Reform prüft. Selbst
für die meisten Gemeinden in denen es Formfehler gab, wird das wenig tröstlich sein,
da das Landesverfassungsgericht den Prozeß heilen läßt.
Schade ist, daß der undemokratische Prozeß des Übergehens der Entscheidungen der
Gemeindevertretungen und Bürger nicht gerügt wird. Das Landesverfassungsgericht
scheint der Meinung zu sein, daß der Gesetzgeber mit den verfassungsrechtlich
garantierten Selbstbestimmungsrechten der Kommunen machen könne was er wolle, wenn
er es nur richtig ablaufen läßt.
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Es gibt somit nur noch eine letzte Chance - die Bürger des Landes direkt
entscheiden zu lassen. Die
Bürger Brandenburgs haben erstmals die reale Chance den regierenden und nicht
regierenden Parteien zu zeigen, daß sie politisch mündig sind. Voraussichtlich
zur Landtagswahl 2004 können sie direkt entscheiden, ob die "freiwillig" und
unfreiwillig fusionierten Gemeinden wieder selbst, mit Ortskenntnis,
Identifikation und unmittelbarer Betroffenheit über ihre Geschicke entscheiden
können.
Allerdings müssen vorab, d.h. bis zum 16.März 2004, 80.000 Bürger in den
Meldestellen die dort ausliegenden
Listen des Volksbegehrens unterschreiben. Die Möglichkeit, die Politiker in Brandenburg
wieder auf den Boden des Wählers zurückzuholen, sollte diesen kleinen Weg wert
sein.
Sie müssen in der Meldestelle Ihren Namen und Ihre Adresse in die Unterscxhriftenliste
eintragen. Dieses dient ausschließlich der Kontrolle der Gültigkeit der Stimmen.
Die Angabben dürfen nicht gespeichert und nirgendwo, weder politisch noch beruflich
gegen Sie verwendet werden.
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Wir leben jetzt in einem Rechtsstaat! Wir müssen aber die Möglichkeiten dieses
Rechtsstaates auch nutzen!! Sonst ist der Rechtsstaat nichts wert ...
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